Kindergarten
Stichtag für die Einschulung ist der 31. Juli des Jahrs, in dem das Kind sein viertes Altersjahr vollendet hat. Eine vorzeitige Einschulung in den Kindergarten ist nicht zulässig. Kinder, die in ihrer Entwicklung weit voraus sind, können den Kindergarten schneller durchlaufen und früher in die Primarschule übertreten.
Urlaubsregelung: Für den obligatorischen Kindergarten gelten die gleichen Urlaubs- und Dispensationsreglungen wie bei der Volksschule (§38 Schulgesetz). Der Besuch des Unterrichts ist verpflichtend, Urlaub ausserhalb der Schulferienzeiten kann die Schulpflege nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gewähren.
Stundenplan Kindergarten
Hier können Sie den Gesamtstundenplan ansehen: